Die Beschlussfassung erfolgt in Form eines schriftlichen Umlaufverfahrens.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben nun auch die Abläufe rund um die Vertreterversammlung erreicht, sodass eine Durchführung der Vertreterversammlung in der gewohnten Form nicht möglich ist.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben beschlossen, von der Möglichkeiten des am 27.03.2020 verabschiedeten § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (kurz „COVGesMaßnG“) Gebrauch zu machen.
Das Umlaufverfahren beginnt am 20.11.2020 – dieser Tag gilt als Tag der Einberufung der Vertreterversammlung und endet am 09.12.2020 um 09:00 Uhr. Alle Vertreter haben fristgemäß die erforderlichen Unterlagen erhalten. Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich mittels Stimmzettel. Der 10.12.2020 wird als Tag der Auszählung und Beschlussfassung festgelegt.
Die Vertreter werden über folgendes beschließen:
Beschluss über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts
Verwendung des Jahresüberschusses
Entlastung des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019
Entlastung des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019
Wahlen in den Aufsichtsrats
Änderung der Satzung
Änderung der Wahlordnung
Gemäß § 42 Abs. 3 sind der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht nebst dem Bericht des Aufsichtsrats in unseren Geschäftsräumen zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsicht der Mitglieder ausgelegt.